Im Kanton Zürich besteht eine Ausbildungspflicht für Hunde der Rassetypenliste I (grosse oder massige Hunde), die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Je nach Zeitpunkt der Übernahme bzw. des Zuzugs in den Kanton müssen diese Hunde bestimmte Kurse wie Welpenförderung, Junghunde- oder Erziehungskurs besuchen.
Alter des Hundes zum Zeitpunkt
- der Übernahme oder
- des Zuzugs in den Kanton
Welpenförderung
(mind. 4 Lektionen)
Junghundekurs
(mind. 10 Lektionen)
Erziehungskurs
(mind. 10 Lektionen)
zwischen 8 und 16 Wochen
ja
ja
nein
zwischen 16 Wochen und
18 Monaten
nein
ja
ja, ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden
zwischen 18 Monaten und
8 Jahren
nein
nein
ja
über 8 Jahre
nein
nein
nein
Wir erwarten Ende Mai Welpen von meiner Hündin Sucky.
Deshalb biete ich bis im August keine Stunden an. Am 19. August 2024 starten wir wieder!
Montag:
Begleithunde Gruppe, 14 Uhr - 14.50 Uhr
Donnerstag:
Begleithunde Gruppe, 14.30 Uhr - 15.20 Uhr
22. August: Start neuer Junghundekurs , 15.30 Uhr - 16.20 Uhr